Zahlen Sie zu viel Miete für Ihre Altbauwohnung?
In Österreich schützt das Mietrechtsgesetz Mieter von Altbauwohnungen vor überhöhten Mieten. Viele Vermieter verrechnen mehr als die gesetzlich zulässige Miete, oft jahrelang unbemerkt. Kostenlose Ersteinschätzung durch einen von uns beauftragten Rechtsanwalt.
So einfach funktioniert die Prüfung
Mietvertrag hochladen
Laden Sie Ihren Mietvertrag und Wohnungsdetails sicher über die Plattform hoch – in wenigen Minuten.
Juristische Prüfung
Der von uns beauftragte Rechtsanwalt prüft, ob Ihre Miete den gesetzlichen Richtwert nach dem MRG überschreitet.
Antrag bei der Schlichtungsstelle
Bei Überzahlung erstellen wir für Sie einen fertigen Antrag bei der Schlichtungsstelle zur Rückforderung.
Keine Kosten ohne Erfolg
Kosten für Sie entstehen nur bei Erfolg und ergeben sich aus dem von Ihnen zu unterfertigenden Prozesskostenfinanzierungsvertrag.
Zahle ich zu viel Miete?
Das Mietrechtsgesetz (MRG) schützt Mieter von Altbauwohnungen vor überhöhten Mieten. Prüfen Sie in wenigen Sekunden, ob eine professionelle Einschätzung für Sie sinnvoll ist.
Ihre Wohnung befindet sich in einem Altbau (Baujahr vor 1945)
Ihr Mietvertrag unterliegt dem Mietrechtsgesetz (MRG) – typisch bei privaten Mietwohnungen in Österreich
Sie zahlen eine monatliche Miete, die Ihnen im Verhältnis zur Wohnungsgröße hoch vorkommt
Im Mietvertrag ist ein „angemessener Mietzins“ oder ein konkreter Betrag pro m² angegeben
Sie haben nie genau erklärt bekommen, wie sich Ihre Miete zusammensetzt
Wenn Sie mehrere Punkte bejahen, besteht gute Chance auf eine Rückforderung zu viel bezahlter Miete.
Jetzt Mietvertrag prüfenSo funktioniert die Mietprüfung
Vom Hochladen Ihres Mietvertrags bis zum fertigen Antrag bei der Schlichtungsstelle – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
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Mietvertrag & Details hochladen
Laden Sie Ihren Mietvertrag sowie grundlegende Angaben zur Wohnung (Größe, Lage, Baujahr, Ausstattung) sicher über unsere Plattform hoch – in wenigen Minuten, von zu Hause aus.
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Juristische Prüfung
Der von uns beauftragte Rechtsanwalt prüft, ob Ihre Miete die gesetzlich zulässige Höhe nach dem MRG überschreitet. Bei Überzahlung bringt er für Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde ein und führt das Verfahren.
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Antrag bei der Schlichtungsstelle
Bei festgestellter Überzahlung erstellen wir für Sie einen fertigen Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle des Magistrats – dem kostenlosen Weg zur Rückforderung überhöhter Mieten.

Unser Partneranwalt
Mag. Julian Motamedi
Mag. Julian Motamedi ist unser exklusiver Partneranwalt für altbaumiete.at. Er prüft Ihren Fall persönlich und vertritt Sie beim Schlichtungsverfahren.
Rechtsanwalt in Wien, spezialisiert auf Mietrecht und MRG-Verfahren
Fundierte Kenntnis der Schlichtungsstellenverfahren österreichweit (u. a. MA 50 Wien)
Prüft jeden Fall individuell und stellt den Antrag für Sie
Begleitung durch den gesamten Prozess bis zum abgeschlossenen Verfahren
Wie viel Miete könnte ich zurückbekommen?
Bereits kleine monatliche Überzahlungen summieren sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen. Das Mietrechtsgesetz erlaubt die Rückforderung für bis zu drei Jahre rückwirkend.
ALTBAU · WIEN 8. BEZIRK · 65 m²
Überzahlung von ca. € 180 / Monat
≈ € 6.480 Rückforderungspotenzial über 3 Jahre
ALTBAU · WIEN 6. BEZIRK · 80 m²
Überzahlung von ca. € 320 / Monat
≈ € 11.520 Rückforderungspotenzial über 3 Jahre
Beispielhafte Schätzungen zur Orientierung. Die tatsächliche Rückforderungshöhe hängt von den konkreten Vertragsdaten, Wohnungsmerkmalen und der aktuellen Rechtslage ab.
Datenschutz & Sicherheit
Ihr Mietvertrag und Ihre persönlichen Daten verdienen besonderen Schutz. Wir setzen auf eine DSGVO-konforme Infrastruktur, die ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Falls genutzt wird.
Speicherung ausschließlich auf Servern innerhalb der EU
Verschlüsselte Übertragung Ihres Mietvertrags und Ihrer Wohnungsdaten
Zugriff ausschließlich durch unser Team zur Bearbeitung Ihres Falls
Wir arbeiten gemäß DSGVO und verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Prüfung Ihres Mietverhältnisses.
Warum mit einem Rechtsanwalt vorgehen?
Das Schlichtungsverfahren klingt einfach, ist es aber nicht. Diese Gründe sprechen dafür, Ihren Fall einem Rechtsanwalt zu überlassen.
Korrekte Antragstellung
Ein fehlerhafter oder unvollständiger Antrag kann dazu führen, dass Ansprüche nicht oder nur teilweise anerkannt werden. Der von uns beauftragte Rechtsanwalt stellt sicher, dass der Antrag rechtlich präzise formuliert ist.
Individuelle Analyse Ihres Mietvertrags
Jeder Mietvertrag ist anders. Ein Rechtsanwalt erkennt relevante Klauseln, zulässige Zuschläge und Besonderheiten, die Laien leicht übersehen und die erheblichen Einfluss auf die Rückforderungshöhe haben.
Maximale Rückforderung
Ohne rechtliche Kenntnis werden Ansprüche häufig unterschätzt oder unvollständig geltend gemacht. Eine fundierte Berechnung auf Basis des MRG sichert Ihnen den vollen Betrag.
Vertretung im gesamten Verfahren
Kommt es zu keiner Einigung bei der Schlichtungsstelle und wird der Fall ans Bezirksgericht weitergezogen, sind Sie durch den Rechtsanwalt bereits vollständig vertreten.
Kein Risiko, keine Vorkosten
Kosten entstehen ausschließlich bei Erfolg und ergeben sich aus dem Prozesskostenfinanzierungsvertrag. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Häufig gestellte Fragen
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Zahlen Sie in Ihrer Altbauwohnung zu viel Miete?
Laden Sie Ihren Mietvertrag hoch und erhalten Sie eine Einschätzung, ob Ihre Miete den zulässigen Mietzins überschreitet und ob Sie Geld zurückfordern können.
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