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Lagezuschlag-Rechner Wien

Geben Sie Ihre Adresse ein und erfahren Sie sofort, ob Ihre Wohnung in einem Gründerzeitviertel liegt und ob Ihr Vermieter überhaupt einen Lagezuschlag verlangen darf.

Was ist der Lagezuschlag?

Der Lagezuschlag ist ein Aufschlag auf den Richtwertmietzins, den Vermieter für überdurchschnittliche Wohnlagen verlangen dürfen (§ 16 Abs. 3 und 4 MRG). Voraussetzung ist, dass die maßgebenden Umstände dem Mieter spätestens bei Vertragsabschluss schriftlich bekanntgegeben wurden. In Gründerzeitvierteln, also Gebieten, die zwischen 1870 und 1917 überwiegend mit kleinen Wohnungen bebaut wurden, gilt die Lage kraft Gesetzes höchstens als durchschnittlich (§ 2 Abs. 3 RichtWG). Ein Lagezuschlag ist dort ausgeschlossen. Viele Vermieter verrechnen ihn trotzdem: ein häufiger Grund für überhöhte Mieten.

Schritt 1: Adresse eingeben

Geben Sie die Adresse Ihrer Wohnung ein. Wir suchen in der offiziellen Adressdatenbank der Stadt Wien.

Wie funktioniert der Rechner?

  1. 1Adresse eingeben: Das Suchfeld nutzt die offizielle Adressdatenbank der Stadt Wien (Open Government Data) und liefert Ihnen präzise Vorschläge in Echtzeit.
  2. 2Gründerzeitviertel-Check: Wir gleichen das Zählgebiet Ihrer Adresse mit der Gebietstypen-Klassifikation der Stadtplanung Wien (MA 18, Stand 2021) ab, einem öffentlichen Datensatz der Stadt Wien. Nur der Gebietstyp "Gründerzeit mit überwiegend kleineren Wohnungen" gilt als Gründerzeitviertel.
  3. 3Ergebnis & Karte: Sie sehen sofort, ob ein Lagezuschlag zulässig ist, und können optional den in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Lagezuschlag eingeben, um eine erste Einschätzung zur möglichen Überzahlung zu erhalten.

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss

Dieser Rechner ist ein unverbindliches Orientierungswerkzeug und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Berechnung erfolgt auf Basis Ihrer Angaben und § 16 Abs. 3 und 4 MRG, § 2 Abs. 3 RichtWG sowie öffentlich verfügbarer Geodaten der Stadt Wien (Gebietstypen MA 18, Adressdatenbank OGD). Die Geodaten können veraltet oder für einzelne Adressen ungenau sein. Ob ein Lagezuschlag im konkreten Fall rechtswidrig ist, hängt von weiteren Faktoren ab, insbesondere von der tatsächlichen Lagequalität, der Mietvertragsgestaltung, dem Baujahr des Gebäudes, der Einhaltung der schriftlichen Hinweispflicht und den laufenden Fristen. Die Ergebnisse dienen lediglich als erster Anhaltspunkt und ersetzen keine individuelle Prüfung des Mietvertrags und der Liegenschaft.

Der Rechner wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch übernimmt altbaumiete.at keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnungsergebnisse. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere MRG und RichtWG), die Rechtsprechung sowie die konkreten vertraglichen Vereinbarungen. Eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Verwendung der Berechnungsergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich eine Entscheidung der zuständigen Schlichtungsstelle oder des Gerichts.